Wiederholungsrezepte
Ihr Rezept ist i.d.R. am gleichen Arbeitstag in der Praxis abholbar.
Zusatzinformationen für gesetzlich versicherte:
Wir sind dazu angehalten, dass auch bei einer telefonischen/E-Mail Rezeptbestellung in demselben Quartal die Versichertenkarte eingelesen werden muss.
Ist im laufenden Quartal Ihre Versichertenkarte bereits eingelesen? Falls nicht, bitten wir Sie diese bis zum Ende des Quartals noch bei uns einzureichen. Vielen Dank.
Quartale:
1. Januar bis 31. März
1. April bis 30. Juni
1. Juli bis 30. September
1. Oktober bis 31. Dezember