Zusatzinformationen für gesetzlich Versicherte:
Wir sind dazu angehalten, dass auch bei einer telefonischen/email Rezeptbestellung in demselben Quartal die Versichertenkarte eingelesen werden muss. Ist im laufenden Quartal Ihre
Versichertenkarte bereits eingelesen? Falls nicht, bitten wir Sie diese bis zum Ende des Quartals noch bei uns einzureichen. Vielen Dank.
Quartale:
1. Januar bis 31. März
1. April bis 30. Juni
1. Juli bis 30. September,
1. Oktober bis 31. Dezember
Bitte beachten Sie, daß Sie hier nur Rezepte für bereits von mir verordnete Präparate bestellen können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß für Neuverordnungen oder Präparatewechsel ein neuer
Arztkontakt erforderlich ist. Gleiches gilt für nicht dauerhafte Medikationen.